© Nikita Tchernodarov
FAQ
Mit Recht in den Streik
Was du über dein Streikrecht wissen solltest:
Darf ich überhaupt streiken?
Ja – das ist dein gutes Recht! Das Streikrecht ist vom Grundgesetz geschützt (Artikel 9 Abs. 3). Wenn ver.di zu einem Streik in deinem Betrieb aufruft, darfst du daran teilnehmen. Das gilt auch für Warnstreiks und ausdrücklich auch für Auszubildende.
Was ist ein Streik – und wozu ist er da?
Ein Streik ist eine gemeinsame Arbeitsniederlegung, um Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Wenn Gespräche nichts bringen, ist der Streik unser letztes Mittel. Damit zeigen wir: Wir stehen zusammen – für faire Löhne, verlässliche Arbeitsbedingungen und mehr Wertschätzung.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Nein. Du musst dich nicht an- oder abmelden, keine Formulare ausfüllen und dich auch nicht aus dem Zeiterfassungssystem ausbuchen. Dein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf diese Information.
Kann mir durch die Streikteilnahme Nachteile entstehen?
Nein. Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik darf keine negativen Konsequenzen haben. Abmahnungen, Kündigungen oder andere Maßregelungen sind unzulässig – das ist gesetzlich klar geregelt. Lass dich nicht verunsichern.
Muss ich die ausgefallene Zeit nachholen?
Nein. Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden. Auch eine Anordnung von Überstunden wegen des Streiks ist nicht erlaubt – das ist rechtswidrig.
Bekomme ich während des Streiks Lohn?
Während du streikst, bekommst du keinen Lohn vom Arbeitgeber. Aber: Wenn du ver.di-Mitglied bist, bekommst du Streikunterstützung – ab dem ersten Streiktag, steuerfrei, und ohne Abzüge für die Sozialversicherung. Die Höhe hängt vom Umfang der Arbeitszeit ab und wird pauschal berechnet.
Was ist mit dem Notdienst?
In bestimmten Bereichen – z. B. in der Pflege, im Rettungsdienst oder bei lebenswichtiger Versorgung – muss es im Streik einen Notdienst geben. Wichtig: Der Arbeitgeber darf diesen Notdienst nicht allein bestimmen. Er muss mit ver.di bzw. der Streikleitung abgestimmt werden. Notdienstarbeiten dürfen nur zur Absicherung lebenswichtiger Aufgaben angeordnet werden – nicht, um den normalen Betrieb aufrechtzuerhalten. Infos über Notdienstarbeiten in deinem Betrieb erhältst du bei deiner ver.di Geschäftsstelle.
Muss ich Streikbrucharbeit leisten?
Nein! Du bist nicht verpflichtet, Tätigkeiten zu übernehmen, die andere streikbedingt nicht ausführen – das wäre Streikbrucharbeit. Das gilt auch, wenn dein Arbeitgeber dich unter Druck setzt. Es ist dein gutes Recht, solche Arbeiten abzulehnen – ohne Nachteile!
Darf ich an Kundgebungen teilnehmen?
Ja! Du hast das Recht, während eines Streiks an Protestkundgebungen teilzunehmen – auch vor deinem Betrieb. Bei Problemen mit der Polizei: Wende dich an die Streikleitung vor Ort.
Was ist ein Solidaritätsstreik?
Bei einem Solidaritätsstreik unterstützen Beschäftigte mit einem eigenen Streik die Tarifauseinandersetzung anderer – z. B. in einem verbundenen Unternehmen oder Konzern. Das ist erlaubt, wenn eine enge wirtschaftliche Verbindung besteht. Über solche Maßnahmen entscheidet ver.di.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Keine Sorge: Du bleibst gesetzlich krankenversichert – auch im Streik. Die Beiträge werden in dieser Zeit weiter übernommen, wenn du versicherungspflichtig bist. Nur bei freiwilliger oder privater Versicherung musst du selbst zahlen.
Dürfen Auszubildende streiken?
Ja, ausdrücklich! Auch Azubis haben ein Streikrecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Ausbildungsbedingungen werden ebenfalls in Tarifverträgen geregelt – deshalb ist es auch euer gutes Recht, für bessere Bedingungen mitzukämpfen. Alle Infos zum Streikrecht von Auszubildenden findest du auf Streikrecht – UNSTOPPBAR
Was passiert nach dem Streik?
Sobald der Streik endet, nimmst du deine Arbeit wieder auf – wie gewohnt. Dein Arbeitgeber darf dich deshalb nicht benachteiligen. Es gibt auch keine Pflicht, die ausgefallene Zeit nachzuholen.
Wichtiges auf einen Blick
- Streiken ist dein Grundrecht
- Arbeitgeber dürfen dich nicht abmahnen oder kündigen
- Keine Pflicht zur Nacharbeit oder Überstunden
- Du bist nicht verpflichtet, Streikbrucharbeit zu leisten
- ver.di-Mitglieder erhalten Streikunterstützung
- Notdienste müssen mit ver.di abgestimmt sein
- Auch Azubis dürfen streiken
- Nach dem Streik: Rückkehr ohne Nachteile
Sicher streiken – mit ver.di an deiner Seite
Du hast das Recht zu streiken – aber mehr Schutz und Streikgeld gibt’s mit der ver.di-Mitgliedschaft.
Stärke dich und deine Kolleg*innen!